AGB's

Diese Geschäftsbedingungen und ortsüblichen Provisionssätze entsprechen den Gepflogenheiten der Makler im Lande Nordrhein-Westfalen. Unsere Tätigkeit erfolgt unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes und ist auf den Nachweis oder/und die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Um gegenseitige Rechte und Pflichten zu schützen, legen wir folgende Bestimmungen zugrunde:

  1. Maklervertrag

    Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund des umseitigen Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.

  2. Angebot

    Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Information an Dritte ist untersagt. Ist dem Auftraggeber unser Angebot bereits von anderer Seite bekannt, so ist er verpflichtet, uns binnen 8 Tagen schriftlich anzuzeigen und nachzuweisen, woher er die Kenntnis erlangt hat. Unterlässt er diese Anzeige, ist er im Falle eines Vertragsabschlusses über das im Angebot nachgewiesene Objekt zu Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet.

  3. Doppeltätigkeit

    Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

  4. Provision

    1. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann begründet, wenn der Vertrag durch eine auflösende Bedingung erlischt, eines vorbehaltenen oder nicht vorbehaltenen Rücktritts oder aus einem sonstigen Grund gegenstandslos bzw. nicht erfüllt wird. Falls der Vertragsabschluss zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, bleibt unser Provisionsanspruch bestehen, das gleiche gilt bei Zwangsversteigerung der von uns angebotenen Objekte.

      Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Kaufvertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen (z. B. Kaufpreisreduzierung), oder wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag, weitere Vertragliche Ergänzungen und Zusatzvereinbarungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht z. B. auch bei Kauf statt Miete oder Erbbaurecht statt Kauf und umgekehrt.

    2. Diese Provision beträgt:

      • Bei Wohnräumen Provisionsfrei für Mieter (Angebote Contrast Immobilien)
      • Bei Gewerberäumen 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt.
      • Beim An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, von Käufer und Verkäufer je 3,57% inkl. MwSt.
      • Für Vermieter (Wohnräume) 1,19 Kaltmieten inkl. MwSt.
      • Für Besteller (Mieter für Wohnräume) 1,785 Kaltmieten inkl. MwSt

      Die gesamten Provisionssätze verstehen sich inklusive der am Tage der Rechnungslegung geltenden gesetzlichen 19% Mehrwertsteuer.

      Die Provision ist für den Nachweis oder die Vermittlung zu zahlen. Sie ist fällig mit der Tätigung des Vertrages. Mitursächlichkeit genügt. Sie ist zahlbar 7 Tage nach Rechnungslegung.

    3. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.

      Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kaufvertrag abschließt.

      Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages, einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahme etc.

      Es ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen, wenn die Verhandlungsparteien aufgrund unserer Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen aufnehmen. Das Ergebnis dieser Verhandlungen ist uns unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Bei Vertragsabschluss hat der Auftraggeber uns die Vertragspartei bekannt zu geben. Wird ein durch uns nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt vorerst gemietet oder vermitteltes Objekt vorerst gemietet oder gepachtet, dann jedoch innerhalb der nächsten 5 Jahre gekauft, so ist die für den Kauf vereinbarte Provision bei Abschluss eines Kaufvertrages fällig abzüglich bereits zuvor geleisteter Provisionszahlungen.

      Im Einzelfall wird über die Provisionshöhe eine besondere Vereinbarung getroffen.

      Eine abweichende Provisionshöhe von unseren Immobilienangeboten behalten wir uns ausdrücklich vor.

      Im Einzelfall kann die Provisionshöhe individuell vereinbart werden.

      Wir behalten uns vor, dass die im Verkauf stehende Immobilie im Einzelfall über die ortsübliche Provisionshöhe abzuändern. (Käufer und Verkäuferprovision)

  5. Gleichwertigkeit

    Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers. Kommen andere Verträge oder Vereinbarungen in einer wie auch immer gearteten Form zustande als im Angebot genannt, so wird dafür unsere Provision fällig.

  6. Beurkundung

    Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.

  7. Haftung

    Die umseitige Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers erstellt. Der Makler hat diese Informationen nicht überprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen.

  8. Schlussbestimmungen

    Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf und Vermietung bzw. Verpachtung sind vorbehalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.

  9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Minden.

  10. Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften

  11. Widerrufsbelehrung - Widerrufsrecht – Widerrufsfolgen

    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Contrast Immobilien e.K. Marienstr.45 32427 Minden.

    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. bezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

    Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.