20.
JAN 2016

Energieausweis

Der Energieausweis für Immobilien ist Pflicht! Ein Verkäufer oder Vermieter muss potenzielle Interessenten über die Energieeffizienz eines Gebäudes informieren (auch innerhalb von Anzeigen) und das entsprechende Dokument bei Besichtigung unaufgefordert vorlegen, sonst drohen Bußgelder. Background der in der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016 verschärften Pflichten sind zum einen steigende Energiekosten und zum anderen der angestrebte Klimaschutz.

Bei Wohngebäuden muss Folgendes im Ausweis stehen:

  • Angaben zum Primär- sowie Endenergiebedarf oder, unter bestimmten Voraussetzungen, zum Primär- sowie Endenergieverbrauch
  • Auflistung der primären Heizungs-Energieträger (zum Beispiel Erdgas, Sonne oder Wind)
  • Baujahr des Gebäudes
  • Energieeffizienzklasse

Zusätzlich enthält das Dokument Empfehlungen für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, um den Energiebedarf zu senken.

Benötigt jede Immobilie einen Energieausweis?

Grundsätzlich sind Eigentümer von Neubauten oder bestehenden Wohngebäuden und sogenannten Nichtwohngebäuden, meist Gewerbeimmobilien, zu einem Energieausweis verpflichtet.

Von der Regelung ausgenommen sind denkmalgeschützte Häuser; bestehende Gebäude mit einer Fläche unter 50 qm; Gebäude, die nur sporadisch genutzt und infolgedessen nicht regelmäßig geheizt oder gekühlt werden (Ferienhäuser), sowie geringfügig beheizte Betriebsgebäude, Ställe oder Gewächshäuser.

Bedarfs- oder verbrauchsorientierter Energieausweis?

Die Berechnung des Energieverbrauchs ist für den Eigentümer günstiger, da diese lediglich auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre basiert. Diese Form kann jedoch nur dann gewählt werden, wenn das Wohngebäude mehr als fünf Wohneinheiten besitzt, der Bauantrag nach dem 31.10.1977 gestellt wurde oder wenn Gebäude beim Bau selbst oder aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht haben.

Die Berechnung des Energiebedarfs basiert dagegen auf einer umfassenden Hausanalyse in Bezug auf den Gebäudezustand. Raumformen und -höhen sowie Isolierung oder Dämmung des Daches und der Außenwände spielen dabei eine Rolle. Diese Analyse kann nur von einem Fachmann durchgeführt werden und ist entsprechend teurer.

Bei Nichtwohngebäuden ist die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis uneingeschränkt.

Neu in 2016

Für Neubauten gelten mit Inkrafttreten der EnEV 2016 deutlich höhere energetische Anforderungen. So müssen die Dämmung der Gebäudehülle um 20 Prozent effektiver sein als bisher und der Primärenergiebedarf eines Neubaus um mindestens 25 Prozent geringer sein als nach den bisher geltenden Standards für ein vergleichbares Haus. Die Neuregelung gilt für Bauherren, die ab dem 1. Januar 2016 einen Bauantrag eingereicht oder Bauanzeige erstattet haben.